Pflege stirbt. Warum eigentlich?

Wenn in den nächsten Tagen im Wahlkampf Politiker wieder die Heldenhaftigkeit der Pflege betonen und Besserung versprechen, die sie eh nicht einhalten, werden diese hohlen Worthülsen 209 Kollegen nicht mehr erreichen. Sie sind tot, gestorben an Covidinfektionen, die sie sich sehr wahrscheinlich auf der Arbeit zugezogen haben, weshalb die Zahlen beim RKI täglich erscheinen.

Nebenbei gibt es auch täglich mediale Aufmerksamkeit dafür, dass Corona nach wie vor in den Heimen und Kliniken ausbricht, sich verbreitet. Wie eigentlich kann das geschehen, im angeblich besten Gesundheitssystem der Welt?

Das Robert-Koch-Institut gibt Empfehlungen aus. Wie das mit Empfehlungen so ist, sind sie nicht bindend. Gesetzt wird dabei auf Händedesinfektion und Persönliche Schutzausrüstung. Doch da gibt es ein Problem.

Händedesinfektion benötigt Zeit. Die ist in Kliniken schon lange nicht mehr vorhanden. Zwei Stunden am tag müssten Pflegende sich die Hände desinfizieren, um schon ohne Pandemie Übertragungen von wesentlich weniger infektiösen Krankheiten zu verhindern. Allen ist bekannt (Zeit berichtete darüber), dass diese Zeit nicht vorhanden ist. Es ist egal. Nun also wurden auf den pflegesensiblen Bereichen fast ein Jahr die Personaluntergrenzen ausgesetzt. Noch mehr Patienten mussten betreut werden. Noch weniger Zeit. Noch weniger Zeit für Hygiene bei höherer Belastung. Von vornherein war also klar, dass diese Strategie nicht funktioniert. Wer eigentlich trägt dafür die Verantwortung?

Die Beschaffung von Schutzausrüstung, also Handschuhen, Kitteln und Masken ist in den TRBA geregelt. Die besagen, dass die Auswahl der PSA auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu regeln sei. Ja, Sie haben richtig gehört. Der Arbeitgeber, dessen höchstes Ziel es ist, Gewinnmaximierung vorzunehmen, darf selbst entscheiden, was er wählt. Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene, die mit den TRBA nichts zu tun hat, empfiehlt schon im Normalfall den Einsatz von Schutzkitteln nach DIN EN 14126, doch für den Einsatz bei schweren Infektionen seien andere Maßnahmen zu treffen. Spezielle Overalls zum Beispiel.

Die jedoch scheinen die meisten Arbeitgeber beim Einsatz von Pflege nicht für notwendig zu halten. Deshalb arbeiten viele Kollegen in Kitteln, die schon für den Einsatz bei weit weniger gefährlichen Infektionen nicht haltbar wären, und eben nicht in den teuren Overalls, die sie schützen würden. Es erscheint merkwürdig, dass der Gesetzgeber drauf verzichtet hat, für den Pandemiefall konkrete Normen in seinen Gesetzen zu verankern. Die Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers hingegen besteht lediglich darin, das anzuziehen, was ihm der Arbeitgeber hinhängt.

Das ist doch bitte absurd.

Konkret bedeutet das, dass es zwar  DIN-Normen für Schutzkittel gibt, die für den Einsatz mit schweren Infektionskrankheiten nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene nicht ausreichen, doch niemand verpflichtet den Arbeitgeber, diese für seine Mitarbeiter aus der Pflege anzuschaffen. Ja nicht einmal der Einkauf der Kittel nach DIN EN 14126 ist garantiert. Die Mitwirkungspflicht der Pflegenden besteht lediglich darin, das anzunehmen, was der Arbeitgeber ihm gibt. Das Leben der Pflegenden liegt somit während der Pandemie in der Hand des Wohlwollens von privaten Konzernen, denen eine Gewinnmaximierung bekanntermaßen immanent, weil der Staat schlicht und ergreifend das Leben der Mitarbeitenden im Gesundheitswesen, die überwiegend weiblich sind, durch entsprechende gesetzliche Maßnahmen nicht geschützt hat.  

Nun könnte man davon ausgehen, dass ja der gesunde Menschenverstand geböte, den Mitarbeitenden freiwillig den maximalen Schutz zu gewähren. Doch dem ist keineswegs so und deshalb möchte ich hier einige Stimmen aus der Pflege zu Wort kommen lassen. „Wir haben nur so blaue, dünne Kittel.“, „Wir haben nur Stoffkittel.“, „Ich kenne die Overalls nur vom privaten Renovieren. Im Dienst habe ich nur gelbe [Besucher]Kittel.“, „Bei uns gibt es nur die dünnsten Einmalkittel. Ich ziehe zwei an, weil die ständig reißen.“, „Wir haben dünne Plastikkittel [gezeigt wird etwas, das aussieht, wie eine dünne Plastiktüte], „Unsere waren zuerst aus so einem speziellen Kit mit allem drum und dran. Ich zog sie gerne an für das Sicherheitsgefühl. Das hielt aber nicht lange an, denn wir wurden aus Kostengründen angehalten, die normalen Kitelchen zu tragen.“, „Wir haben nur einen Kittel für den ganzen Dienst auf der Covid-Station.“. 

Falls sich also mal wieder wer fragt, warum Pflege stirbt, weshalb nosokomiale Infektionen stattfinden, oder was ein Pflegendenleben wert ist im „besten Gesundheitssystem der Welt“, könnte es dran liegen, dass der Arbeitgeber völlig legal an der PSA für seine Mitarbeiter sparen darf. Ich darf das widerlich finden, ja?

Zumal die Empfehlungen der Gesellschaft für Krankenhausgygiene bei schweren Infektionskrankheiten Kittel nicht für ausreichend hält. Doch das scheint trotz der Mutanten auf Corona nicht zuzutreffen.

War das Durcheinander bis hierhin nicht schon genug, erlebt Pflege bei der Durchsetzung im Fall einer erworbenen Infektion juristische Überraschungen: Corona ist kein Arbeitsunfall!

Das dürfte in den meisten Fällen unmöglich sein. Die Arbeitgeber sind fein raus. Soviel also zum Umgang mit „Coronahelden“. Die nichts weniger wollen, als Helden sein, sondern nur geschützt arbeiten.

Die BG springt ggf ein, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen dauert. Eine Entschädigung für das durchgemachte Leid ist vom Arbeitnehmer zuvilrechtlich anzugehen. Die Beweislast liegt dabei beim Arbeitnehmer. Der muss nachweisen, dass er sich während der Arbeit infizierte, sogar der Nachweis, dass die PSA unzureichend war, obliegt ihm! Betroffen sind 118.000 Menschen!

Den Nachweis zu erbringen, ist oft auf mehreren Ebenen unmöglich, denn

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